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Fachwissen Vermögensberatung

Neue Gesetze, aktuelle Regelungen, qualifizierte Beratung: Wenn’s um Vermögensberatung geht, zählen viele verschiedene Aspekte. Als Einstieg in die wichtigsten Punkte finden Sie hier unser Glossar. In dieser alphabetisch geordneten Themensammlung lesen Sie stichwortartig, was die interessantesten Sachverhalte ausmacht. Informieren Sie sich, worauf es ankommt und was für eine Beratung wichtig ist. 

 

A

Abgeltungssteuer
 

Die Abgeltungsteuer wurde zum 1. Januar 2009 als neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte eingeführt. Der Steuerabzug bei Kapitalerträgen hat seitdem abgeltende Wirkung: Es besteht keine Pflicht mehr, diese bereits versteuerten Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Rechtstechnisch heißt diese Art der Steuererhebung Kapitalertragsteuer, doch wegen der abgeltenden Wirkung spricht man von „Abgeltungsteuer“. Sie ersetzt das bisherige Verfahren, nach dem der Steuerpflichtige seine Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung angeben muss. Bislang war die von Banken, Sparkassen, Versicherungsunternehmen und Kapitalgesellschaften einbehaltene Steuer auf Kapitalerträge (Zinsabschlag und Kapitalertragsteuer) lediglich eine Vorauszahlung auf die vom Finanzamt zu ermittelnde Einkommensteuer. Für Kapitalerträge wird somit ein so genanntes Quellenabzugsverfahren angewandt. Die Schuldner der Kapitalerträge bzw. die auszahlenden Stellen (Banken, Finanzdienstleister) behalten die Steuer ein und führen sie direkt an das Finanzamt ab.

Allfinanz
 

Allfinanz bezeichnet die Kooperation von rechtlich getrennten Branchen der Finanzdienstleister wie Kreditinstituten (Banken, Sparkassen, Bausparkassen), Versicherern, und Investmentgesellschaften wie auch das Ergebnis dieses Prozesses. Man kann daher Allfinanzanbieter, Allfinanzvermittler und Allfinanzberater unterscheiden. Allfinanzanbieter sind Kooperationen von den genannten Finanzdienstleistern zum Zwecke eines abgestimmten Produktangebots für den gesamten Bedarf an Finanzdienstleistungen aus einer Hand. Die Kooperation kann im Rahmen eines Konzernverbundes oder auf vertraglicher Basis zwischen den rechtlich selbstständigen Finanzdienstleistern erfolgen. Allfinanzvermittler sind Finanzvermittler, die Produkte verschiedener, unabhängiger Anbieter mit dem Ziel in ihr Vermittlungsangebot aufnehmen, den gesamten Bedarf an Finanzdienstleistungen abdecken zu können. Allfinanzberater sind meist ebenso Vermittler; nur im Fall von Versicherungsberatern ist rechtlich klargestellt, dass diese ausschließlich beratend im Auftrag des Kunden tätig werden, ohne selbst zu vermitteln. Zur Allfinanz gehört in jedem Fall ein breites Angebot an Finanzdienstleistungen. Die Allfinanz entwickelte sich ab Anfang der 1970er Jahre. Prof. Dr. Reinfried Pohl gilt als der Erfinder der Allfinanz in Deutschland.

Altersarmut
 

Von Altersarmut spricht man, wenn der nicht erwerbstätige Teil der Bevölkerung seinen Bedarf aus den Leistungen der gesetzlichen und privaten Versorgungssysteme nicht decken kann. Damit wird Altersarmut nach dem Einkommen definiert, das nicht zur Verfügung steht. Der Anstieg der Altersarmut ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen: Absenkung des Rentenniveaus, Arbeitslosigkeit, Berufsunterbrechung durch Kindererziehung und Pflege, Niedriglohnjobs und geringverdienende Selbständige. Die gesetzliche Rentenversicherung ächzt unter der demographischen Entwicklung. Der Gesetzgeber hat bereits reagiert und die Rente mit 67 für die Jahrgänge ab 1964 verabschiedet. In letzter Konsequenz führt dies bei vorzeitiger Inanspruchnahme wiederum zu geringeren Rentenzahlungen. Somit führt an der privaten und betrieblichen Vorsorge kein Weg vorbei.

Alterseinkünftegesetz
 

Gesetz zur grundlegenden Umgestaltung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altervorsorgeaufwendungen und Altersbezügen sowie Einführung der nachgelagerten Besteuerung von Renten: Altersvorsorge-Aufwendungen sind während der aktiven Zeit von der Steuer freigestellt, die späteren Renteneinnahmen werden voll besteuert – unter Berücksichtigung der dann geltenden Freibeträge.

Altersvorsorge
 

Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben den weiteren Lebensunterhalt zu bestreiten. 72 Prozent der Erwerbstätigen erwarten laut einer repräsentativen Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) im Alter Abstriche bei ihrem Lebensstandard. Fast die Hälfte der Befragten schätzt den eigenen Kenntnisstand zur Altersvorsorge als gering ein. Daher suchen bereits zwei Drittel von ihnen bei anderen Rat zur Altersvorsorge.

Altersvorsorge, betriebliche
 

Wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer aus Anlass des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage erteilt, spricht man von Betrieblicher Altersvorsorge. Sie wird steuerlich und beitragsrechtlich unterstützt. Das Betriebsrentengesetz sieht ein Recht des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung, also Verzicht auf zukünftiges Gehalt, vor. Das bringt Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich und wird daher zunehmend beliebter. Für die Betriebliche Altersversorgung gibt es fünf zulässige Durchführungswege: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung. 

Altersvorsorge, geschichtliche Entwicklung
 

Altersvorsorge war traditionell eine Aufgabe, die über Jahrhunderte der Familienverband übernahm. Im Verbund der Großfamilie versorgte die jeweils aktive leistungsfähige Generation sowohl die nachwachsende als auch die alternde Generation. Eine ausreichende Kinderzahl war die Voraussetzung für eine Versorgung im Alter. Mit aufkommender Industrialisierung, zunehmender Mobilität und gleichzeitiger Verarmung weiter Bevölkerungsschichten konnte diese Aufgabe immer häufiger nicht mehr in den Familien gelöst werden.

Im ausgehenden 19. Jahrhundert wurde als Reaktion darauf mit der Bismarck'schen Sozialgesetzgebung eine gesetzliche Altersrente eingeführt: Die gesetzliche Rente war dabei zunächst als kapitalgedeckte Rente angelegt. Im 20. Jahrhundert ging der aufgebaute Kapitalstock durch zwei Weltkriege, Inflation und Wirtschaftskrise verloren. Mitte der 50er Jahre wurde die soziale Rentenversicherung in der Westzone Deutschlands grundlegend  reformiert und auf das Umlageverfahren umgestellt. In der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone hingegen wurden alle Zweige der Sozialversicherung zu einer Einheitsversicherung zusammengefasst.

Die Entwicklung der letzten 150 Jahre hat dazu geführt, dass sich die Verantwortung für die Altersvorsorge von Familienverband und Individuum zu größeren Gruppen (Staat, Kollektiv der Versichertengemeinschaft) verlagert hat. Die neueren Veränderungen im Altersaufbau der Gesellschaft führen dazu, dass sich diese Tendenz derzeit ändert und der individuellen Verantwortlichkeit für die eigene Altersvorsorge wieder stärkere Bedeutung zukommt. 

Altersvorsorge, gesetzliche
 

Die heutige gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren: Die eingezahlten Beiträge der jeweils aktiven Generation werden nicht angespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der individuell eingezahlten Beiträge, sondern bei Rentenbezug auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen. Die junge Generation kommt damit für die Rente der älteren Generation auf (sog. Generationenvertrag). Aufgrund der demografischen Entwicklung müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führt, wenn die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden sollen. Aus diesem Grund müssen entweder die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt werden. Da die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft allein nicht mehr den Lebensstandard sichern kann, ruft die Bundesregierung zur zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge auf.

Altersvorsorge, private
 

Die Idee der privaten Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Da sie freiwillig ist, stehen das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Erträge ausschließlich dem Sparer zu. Er entscheidet über die Verwendung des angesparten Kapitals.

Altersvorsorge, staatlich gefördert
 

Staatlich geförderte Altersvorsorge gibt es in Form der Riester-Rente und der Basisrente: Beides sind kapitalgedeckte Altersvorsorge-Maßnahmen, die die vorgenommene Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus abfedern sollen. Anders als bei der Riester-Rente fördert der Staat das Vorsorgesparen bei der Basisrente jedoch nicht mit Zulagen, sondern nur mit Steuervorteilen. Wenn der Versicherungsnehmer im Laufe seines Lebens bedürftig werden sollte, dürfen Sozialamt oder Agentur für Arbeit nicht auf diese Ersparnisse zugreifen – sie sind Hartz IV-sicher. 

Altersvorsorge, staatlich nicht gefördert
 

Sie unterliegt nicht den Bedingungen für eine steuerliche Förderung. Hierbei wird auch nicht vertraglich zugesichert, dass das angesparte Vermögen zu Beginn der Auszahlungsphase für die Altersleistungen zur Verfügung steht. Andererseits kann damit generationenübergreifend Vermögen aufgebaut werden, da das angesparte Vermögen oftmals vererbbar ist. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass das Kapital für andere Zwecke als die Altersvorsorge verwendet wird.

B

Basisrente
 

Die Basisrente, umgangssprachlich auch „Rürup-Rente“, existiert seit 2005. Sie ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird und auf den Ökonomen Bert Rürup zurückgeht. Sie ist besonders für Freiberufler und andere Selbständige gedacht, die eine Eigenvorsorge für ihren Ruhestand treffen müssen. Grundsätzlich ist sie für alle geeignet, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten.

Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente bei der Basisrente kein Kapitalwahlrecht: Der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.

Beratungsprotokoll
 

Nach § 61 VVG muss ein Versicherungsvermittler die Beratung seiner Kunden schriftlich dokumentieren. Diese Dokumentation soll klar und verständlich sein und muss in Textform niedergelegt werden (§ 62 VVG). Das Beratungsprotokoll ist ein Hilfsmittel zu dieser schriftlichen Dokumentation, es formalisiert und standardisiert ihre Abläufe.

Folgende Punkte muss ein Beratungsprotokoll erfassen können:

  • den ev. Verzicht des Kunden auf die Beratung inkl. Dokumentation oder nur auf die Dokumentation,

  • die Beratungsgrundlage,

  • den ev. Verzicht des Kunden auf Mitteilung der Beratungsgrundlage,

  • den Anlass der Beratung,

  • die Wünsche des Kunden,

  • die Bedürfnisse des Kunden,

  • den Rat inklusive Begründung,

  • die Entscheidung des Kunden. 

 

Bürgerentlastungsgesetz
 

Durch das Bürgerentlastungsgesetz haben Angestellte, Selbstständige, gesetzlich und privat Versicherte ab 2010 mehr Netto von ihrem Bruttogehalt: Das „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ bringt ihnen eine der größten Steuerentlastungen in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Beiträge des Steuerpflichtigen zu Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung werden absetzbar. Verstärkt wird die Entlastung zusätzlich durch die Steuersenkung im Rahmen des Konjunkturpaketes II. 

C

D

DAV
 

Die Deutsche Akademie für Vermögensberatung (DAV) ist ein rechtlich eigenständiger Ausbildungsträger für die Aus- und Weiterbildung von Vermögensberatern. Ihre Ausbildung auf Basis der Richtlinien und Grundsätze für die Kundenberatung des Bundesverbandes Deutscher Vermögensberater bildet die Grundlage für die Qualifikation von Vermögensberatern.

Die DAV stellt Aus- und Fortbildungspläne zur Gewährleistung einer qualifizierten Berufsausübung von Vermögensberatern auf und organisiert Lehrveranstaltungen unter Mitwirkung von Lehrkräften deutscher Universitäten und Fachhochschulen aus entsprechenden Fachbereichen sowie erfahrener Praktiker aus der Bank- und Versicherungswirtschaft. 

DBBV
 

Das Deutsche Berufsbildungswerk Vermögensberatung (DBBV) bietet Prüfung und Zertifizierung für Vermögensberater. Es etablierte bereits 1998 einen Qualifikationsstandard, der durch die Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie in Deutschland im Jahr 2007 zur Richtschnur für die gesamte Branche wurde. Ziel des DBBV ist es, die Anerkennung des Berufsstandes des Vermögensberaters weiter auszubauen.

Demografischer Wandel
 

„Demographie“ kommt aus dem Griechischen, es bedeutet „ein Volk beschreiben“. Unter demografischem Wandel versteht man alle Veränderungen in Zahl und Struktur der Bevölkerung eines Landes. Die demografische Entwicklung ist das Ergebnis von Geburtenrate, Lebenserwartung und der Entwicklung der Ein- und Auswanderungen (Wanderungssaldo). Sterben mehr Menschen im Verlaufe eines Jahres als Kinder geboren werden, spricht man von einem Geburtendefizit. Dies ist in Deutschland seit 1972 der Fall. Wenn ein Geburtendefizit nicht mehr durch Nettozuwanderung (positiver Wanderungssaldo) ausgeglichen werden kann – wie in Deutschland seit 2003 – nimmt die Zahl der Bevölkerung ab.

Entscheidend für die Zukunft der sozialen Sicherungssysteme sind die Veränderungen im Altersaufbau einer Gesellschaft: besonders das Verhältnis von Erwerbstätigen und älteren Menschen, die nicht mehr im Erwerbsleben stehen. Das Statistische Bundesamt legt regelmäßig Bevölkerungsvorausberechnungen für Deutschland vor, die auch als Basisinformationen für politische Entscheidungen dienen.

Dokumentationspflicht
 

Die Vermittlerrichtlinie postuliert die sogenannte Dokumentationspflicht. In Artikel 13 verlangt die EU-Vermittlerrichtlinie ausdrücklich eine schriftliche Dokumentation für eine Versicherungsberatung. Mit der Realisierung der EU-Vermittlerrichtlinie unterliegt deshalb jeder Vermittler – einerlei, ob Versicherungsmakler, Vertreter, Mehrfachagent, Finanzdienstleister, Vermögensberater, Finanzberater, Bankberater oder Bausparvermittler – der Dokumentationspflicht.

E

Eigenheimrentengesetz („Wohn-Riester“)
 

Das selbstgenutzte Wohneigentum ist für die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor die beliebteste Form der privaten Altersvorsorge. Das am 20. Juni 2008 vom Bundestag verabschiedete "Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG)" trägt dem mit der verbesserten Integration des selbstgenutzten Wohneigentums und des genossenschaftlichen Wohnens in die steuerlich geförderte Altersvorsorge ("Riester-Rente") Rechnung. Der Bundesrat hat dem Eigenheimrentengesetz am 04. Juli 2008 zugestimmt; das Gesetz tritt rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft. Die neuen Regelungen erlauben nun mehr Flexibilität und Wahlfreiheit für den Einzelnen bei der Entscheidung für die individuell beste Altersvorsorgeform.

F

G

Generationenvertrag
 

Mit Generationenvertrag wird der unausgesprochene „Vertrag“ zwischen der beitragszahlenden und der rentenbeziehenden Generation bezeichnet. Die monatlich von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vorgenommenen Einzahlungen in die staatliche Rentenkasse finanzieren die laufenden Rentenzahlungen. Die arbeitende und aktuell zahlende Generation geht davon aus, dass auch ihre Rente durch die Beitragszahlungen der nachfolgenden Generation gedeckt ist.

Der Begriff des Generationenvertrages entstand mit dem Umlageverfahren in den Rentenversicherungen und wurde später auch bei anderen Umverteilungsmechanismen im Sozialstaat verwendet. 

Gesetzliche Rentenversicherung
 

Die heutige gesetzliche Rentenversicherung basiert auf dem Umlageverfahren: Die eingezahlten Beiträge der jeweils aktiven Generation werden nicht angespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die derzeitigen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der individuell eingezahlten Beiträge, sondern bei Rentenbezug auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen. Die junge Generation kommt damit für die Rente der älteren Generation auf (sog. Generationenvertrag). Aufgrund der demografischen Entwicklung müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führt, wenn die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden sollen. Aus diesem Grund müssen entweder die Beiträge erhöht oder die Leistungen gekürzt werden. Da die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft allein nicht mehr den Lebensstandard sichern kann, ruft die Bundesregierung zur zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge auf.

Gesundheitsfonds
 

Der Gesundheitsfonds ist ein System zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, das zum 1. Januar 2009 umgesetzt wurde. Am 2. Februar 2007 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-WSG), dem der Bundesrat am 16. Februar 2007 zustimmte.

Nach diesem Gesetz werden die Honorierung der Ärzte neu geregelt und die Arzneimittelversorgung geändert. Beitrags- und Steuergelder werden zentral eingenommen und an die Krankenkassen weitergeleitet. Die Krankenkassen ziehen die Sozialversicherungsbeiträge zunächst ein und übertragen sie an den Gesundheitsfonds, der vom Bundesversicherungsamt verwaltet wird. Die bisher unterschiedlichen Beitragssätze der Krankenkassen wurden durch einen einheitlichen Beitragssatz ersetzt, der von der Bundesregierung festgelegt wird. Die Landwirtschaftliche Krankenversicherung ist aufgrund ihrer besonderen sozial- und finanzpolitischen Aufgaben nicht am Gesundheitsfonds beteiligt; dort werden die Beiträge nach wie vor durch autonomes Recht (Satzung) unter Beteiligung der Selbstverwaltung geregelt.

H

I

Inflation
 

Inflation ist ein andauernder, signifikanter Anstieg des Preisniveaus: Das Austauschverhältnis von Geld zu allen anderen Gütern verändert sich zu Lasten des Geldes. Deshalb wird oft auch von Geldentwertung gesprochen.

J

K

Kalte Progression
 

Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung: Sie tritt ein, wenn Lohnsteigerungen nur einen Inflationsausgleich bewirken und die Einkommensteuersätze nicht an die Inflationsrate angepasst werden. Durch den progressiven Einkommenstarif wird jeder über dem Grundfreibetrag verdiente Euro mit einem höheren Satz besteuert. Das Realeinkommen sinkt dadurch.

Kapitalertragssteuer
 

Eine besondere Form der Einkommensteuer, bei der Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden. Sie entsteht, wenn dem Gläubiger (Sparer, Anleger) die Kapitalerträge zufließen. Dann muss der Schuldner der Kapitalerträge oder die auszahlende Stelle (Kapitalgesellschaften, Kreditinstitute, Bausparkassen) die Steuer abziehen. 

Kapitallebensversicherung
 

Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage. Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme (mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer, wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.

L

M

N

O

Ombudsstelle
 

Eine wichtige Aufgabe in der täglichen Arbeit des BDV ist die Funktion der Ombudsstelle. Damit ist der Verband Vermittler und Mediator. Hierzu gehört das entschieden unparteiische Vorgehen, wenn die Ombudsstelle Argumente von Vermögensberatern abwägt und objektiv vergleicht. So kann sie Fragen überzeugend diskutieren und Lösungen entwickeln, die alle Seiten zufrieden stellen.

P

Private Vorsorge
 

Die Idee der privaten Vorsorge basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Da sie freiwillig ist, stehen das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Erträge ausschließlich dem Sparer zu. Er entscheidet über die Verwendung des angesparten Kapitals. Da die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft allein nicht mehr den Lebensstandard sichern kann, ruft die Bundesregierung zur zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge auf.

Q

R

Registrierte Vermittler (Versicherungsvermittlerregister)
 

Versicherungsvermittler und -berater bedürfen in der Regel einer gewerberechtlichen Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese wird erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen wurden.

Zudem müssen sich Versicherungsvermittler und –berater, die gewerbsmäßig tätig sind, unter Bußgeldbewehrung in diesem Online-Register verzeichnen lassen. Die gewerbebezogenen Daten des Versicherungsvermittlers/ -beraters sind hier frei einsehbar. Die Nutzung der Daten zu werblichen Zwecken ist untersagt.
Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig dieses Vermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. eingerichtet wird.
Das Register soll die Überprüfung ermöglichen, ob ein Versicherungsvermittler/ -berater zugelassen ist. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

Rezession
 

Die Entwicklung der Konjunktur kann in verschiedene Phasen unterteilt werden: Dem Aufschwung, in dem die gesamtwirtschaftliche Produktion von Gütern und Dienstleistungen ausgeweitet wird, folgt ein Abschwung, bei dem die gesamtwirtschaftlichen Aktivitäten zurückgehen. Sinkt das Bruttoinlandsprodukt in zwei aufeinander folgenden Quartalen gegenüber dem Vorquartal, spricht man von einer „technischen Rezession“. Eine Rezession liegt aber nur vor, wenn zusätzliche Kriterien erfüllt sind:

  • Rückgang der Auftragseingänge

  • Verschlechterung der Stimmungsindikatoren (z.B. ifo-Geschäftsklimaindex)

  • Niedrige Kapazitätsauslastung

  • Rückgang der Produktionstätigkeit

  • Anstieg der Arbeitslosigkeit

Eine einheitliche Definition für den Begriff Rezession gibt es jedoch nicht.

Riester-Rente
 

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Sie ist als Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis gedacht. Die Steuerpflichtigen bauen durch entsprechende Beitragszahlungen langfristig Vorsorgekapital auf. Dabei erhalten sie vom Staat Zulagen, gegebenenfalls eine darüber hinausgehende Steuerermäßigung. Die Bezeichnung geht auf den früheren Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück, der die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Den Anlass dazu gab die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau eines durchschnittlichen Beschäftigten von 70 Prozent auf 67 Prozent reduziert wurde. 

S

Selbstständigkeit
 

Die Definition der Selbstständigkeit wird aus dem Sozialgesetzbuch hergeleitet. Dabei kommt es vor allem auf die Abgrenzung der selbstständigen Tätigkeit zur abhängigen Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis an. Die Aufnahme einer selbstständigen Arbeit wird auch als Existenzgründung bezeichnet. Kennzeichen der selbstständigen Tätigkeit ist das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit.

Soziale Marktwirtschaft
 

In einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung werden die Produktion und Verteilung aller Güter und Dienstleistungen durch Angebot und Nachfrage bestimmt: Sie werden frei gehandelt und getauscht. In der „Sozialen Marktwirtschaft“ hat der Staat die Aufgabe, sozialpolitische Korrekturen vorzunehmen und auf sozialen Ausgleich hinzuwirken.

Kernidee der Sozialen Marktwirtschaft ist, dass eine funktionierende Wirtschaftsordnung vom Staat geschaffen und gepflegt werden muss. Dabei gilt der Grundsatz von Karl Schiller, Bundeswirtschaftsminister 1966-1972: „So viel Markt wie möglich, so viel Staat wie nötig“. Die Soziale Marktwirtschaft gilt heute als Grundlage der deutschen Wirtschafts- und Sozialordnung. Sie wurde für den Wiederaufbau der Bundesrepublik Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelt. Ihre politische Durchsetzung ist mit den Namen des Bundeswirtschaftsministers 1949-1963, Ludwig Erhard, und des Nationalökonoms Alfred Müller-Armack verbunden, der den Begriff „Soziale Marktwirtschaft“ prägte.

Sozialversicherung
 

Die Sozialversicherung basiert auf dem Leistungs- und Gegenleistungsprinzip. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Versicherung als soziale Einrichtung zur allgemeinen Daseinsvorsorge. Damit unterscheidet sie sich von privaten, karitativen oder berufsständischen Vorsorgeeinrichtungen. Sie umfasst heute Kranken-, Unfall-, Renten, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Staatsquote
 

Anteil der staatlichen Ausgaben an der gesamten Leistung einer Volkswirtschaft. Die Quote gibt das Verhältnis von Staatsausgaben zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) an. Eine Quote von 50 Prozent bedeutet z. B, dass die Hälfte der Wirtschaftsleistung durch die Hände des Staates fließt.

T

U

Umlageverfahren
 

Das Umlageverfahren ist die Grundlage der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei werden die Ausgaben eines Kalenderjahres durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres gedeckt: die eingehenden Beiträge werden gleich für die Finanzierung der Ausgaben verwendet. Die Rentenversicherung hat nur eine finanzielle Rücklage, um mögliche Einnahmeschwankungen im Jahresverlauf auszugleichen. Die gezahlten Beiträge dienen also nicht zur Ansammlung von Kapital zur Finanzierung zukünftiger Rentenansprüche. 

V

Vermittlerregister
 

Jeder Versicherungsvermittler und -berater, der gewerbsmäßig tätig ist, muss sich im Vermittlerregister verzeichnen lassen. Seine gewerbebezogenen Daten sind dort frei einsehbar. Versicherungsvermittler und -berater brauchen in der Regel eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Diese wird erteilt, wenn die persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflichtversicherung und die entsprechende Sachkunde nachgewiesen wurden.

Das Versicherungsvermittlerregister ermöglicht es zu überprüfen, ob ein Versicherungsvermittler eine Gewerbeerlaubnis hat. Dort kann nach Namen und Registernummer gesucht werden. Es sorgt so für Transparenz und stärkt den Verbraucherschutz.

Versicherungsvertragsgesetz
 

Der 1. Januar 2008 bringt für Versicherte eine Reihe wichtiger Verbesserungen. Dann tritt das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft. Durch die neuen Regelungen

werden die Rechte der Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern in vielen Bereichen erheblich gestärkt und die Transparenz im gesamten Versicherungsrecht

verbessert. Die Versicherten können sich künftig einfacher und umfassender als bisher über ihre Rechte und Pflichten informieren. Ihnen müssen künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Versorgungslücke
 

Da aufgrund der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft die Renten in Zukunft nicht mehr entsprechend den Lebenshaltungskosten steigen werden, wird die gesetzliche Altersversorgung bei vielen Arbeitnehmern den Bedarf nicht mehr decken. Die Differenz der Rentenzahlung zum persönlichen Monatsbedarf wird Versorgungslücke genannt. Die Verbraucher haben verschiedene Möglichkeiten, diese Versorgungslücke zu überwinden. 


Häufig ist von einem Dreisäulen-Modell die Rede: Die staatliche Altersversorgung wird dabei ergänzt durch eine betriebliche Altersvorsorge und eine private Rentenversicherung. Ein Arbeitnehmer muss dann während seiner beruflich aktiven Zeit in drei Kassen einzahlen. Die Höhe dieser Beiträge hängt davon ab, wie groß seine Versorgungslücke ist, d.h., welchen persönlichen finanziellen Bedarf er während seines Ruhestands haben wird und von der Anzahl der Jahre, während der er noch beruflich aktiv ist und Beiträge für das Dreisäulen-Modell leisten kann.

W

X

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Z

 
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