Ombudsstelle
Dem besonderen Schutz der Kunden von Vermögensberatern im BDV dient eine Vertrauensstelle. Ihre Aufgabe ist die Überprüfung von Beratungs- und Vermittlungsdienstleistungen, die von Vermögensberatern erbracht wurden. Dieser Überprüfung unterwirft sich satzungsgemäß jedes BDV-Mitglied.
Die Vertrauensstelle kann von jedem Kunden eines BDV-Mitglieds wie auch von jedem BDV-Mitglied angerufen werden. Ein entsprechender Antrag ist an den Vorstand des BDV zu richten, der über eine Beauftragung der Vertrauensstelle entscheidet.

