Interessenvertretung für Vermögensberater
Der Bundesverband Deutscher Vermögensberater (BDV) repräsentiert als größte berufsständische Vertretung die Interessen der selbständigen Vermögensberater. Mit über 11.000 Mitgliedern hat seine Stimme in der Öffentlichkeit und in der Politik großes Gewicht. Er wird als Gesprächspartner geschätzt, dies zeigt auch sein Beraterstatus bei der Bundesregierung.
Seit seiner Gründung im Jahr 1973 trägt der Verband entscheidend dazu bei, das Ansehen des Vermögensberaterberufes zu fördern und zu stärken. Seine Mitglieder wirken erfolgreich in ihrer Funktion als Mittler zwischen Bürgern und Staat. Der BDV macht seinen Einfluss erfolgreich geltend bei allen Themen, die Vermögensberatung betreffen: angefangen bei Vorsorgeprodukten wie der Riester-Rente über die Regelungen zum Berufszugang bis hin zu den steuerlichen Rahmenbedingungen für Vermögensberater.
Übergeordnetes Ziel des BDV ist es, den Berufsstand der Vermögensberater, seine beruflichen, wirtschaftlichen sowie sozialen Interessen zu fördern.
Die wichtigsten Aufgaben des BDV
- Der Verband prägt das Berufsbild des Vermögensberaters.
- Damit setzt er die Standards für die Beratung.
- Er vermittelt das Verständnis des Berufs mit anspruchsvollen Beratungsgrundsätzen.
- Der BDV bringt seine jahrzehntelange Prüfungserfahrung in das Deutsche Berufsbildungswerk Vermögensberatung (DBBV) ein und prägt dessen Inhalte.
Darüber hinaus ist der BDV natürlich jederzeit Ansprechpartner für seine Mitglieder und unterstützt Vermögensberater in allen beruflichen Belangen.
"Eine unserer wichtigsten Aufgaben ist, dass wir einer möglichst großen Zahl von Menschen klarmachen wollen, dass sie sich nicht allein auf den Staat verlassen dürfen, wenn es um die Absicherung ihrer Familie oder die Versorgung im Alter geht."
Qualifikation ist die Basis
Der BDV legt höchsten Wert auf die Qualifikation der Vermögensberater. Denn nur mit einer hochwertigen Ausbildung ist eine fachkundige Beratung möglich, die den hohen Anforderungen des Verbandes genügt und den Kunden auf Dauer Vorsorge und Sicherheit bietet.
Der BDV legt daher nicht nur die Richtlinien für die Berufsausübung und die Grundsätze für die Kundenberatung fest, sondern sorgt mit einer qualifizierten Ausbildung gleichzeitig dafür, dass diese auch gehalten werden können.
Er sichert seinen Qualitätsanspruch, indem er die Standards für Aus- und Weiterbildung setzt. Dabei arbeitet der BDV eng mit der Deutschen Akademie für Vermögensberatung (DAV) und dem Deutschen Berufsbildungswerk Vermögensberatung (DBBV) zusammen:
- Die Inhalte der Ausbildung zum hauptberuflichen Vermögensberater wurden vom Verband mitentwickelt.
- Der BDV bringt seine Erfahrung in das Prüfungswesen mit ein.
Zu den besonderen Leistungen des BDV zählen in diesem Zusammenhang
- die Entwicklung des IHK-Zertifikatslehrganges „Vermögensberater-IHK“ in Zusammenarbeit mit der IHK Frankfurt im Jahr 1992
- die Einführung des Gabler-Studiums 1978 (Fernlehrgang für Vermögensberater mit dem Betriebswirtschaftlichen Verlag Dr. Th. Gabler)
Eckdaten der BDV-Ausbildung
1973 Entwicklung der Richtlinien für die Berufsausübung und der Grundsätze für die Kundenberatung
1975 Erste BDV-Prüfung
1978 Einführung des Gabler-Studiums (Fernlehrgang für Vermögensberater mit dem Betriebswirtschaftlichen Verlag Dr. Th. Gabler)
1981 Beginn der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr
1985 Gründung der DAV (Deutsche Akademie für Vermögensberatung)
1992 Erster Zertifikatslehrgang Vermögensberatung mit der IHK Frankfurt
1994 Neue Vermögensberater-Prüfung
1998 Gründung des DBBV (Deutsches Berufsbildungswerk Vermögensberatung)
2003 Einführung des Traineeprogramms für Quereinsteiger

