Erfolg beim Eigenheimrentengesetz/Wohn-Riester:
BDV-Forderungen umgesetzt!
Frankfurt - Bei dem am Freitag, dem 20. Juni 2008, vom Bundestag verabschiedeten Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) konnte der Bundesverband Deutscher Vermögensberater im Rahmen der Beratungen noch auf wesentliche Korrekturen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf hinwirken und damit einen weiteren Erfolg verbuchen:
Wie vom Verband schon in seiner Stellungnahme zur Anhörung des zuständigen Bundestagsfachausschusses gefordert, wurde von der Koalition nun doch noch eine Ausnahmeregelung bei der Zweckbindung der Wohnungsbauprämie für unter 25jährige durchgesetzt, so dass junge Menschen weiterhin einen besonderen Anreiz zum Sparen erhalten. Jugendliche erhalten die Wohnungsbauprämie deshalb auch dann für sieben Sparjahre, wenn sie das Bausparguthaben nicht für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden!
Zugleich wurde der im Gesetz vorgesehene einmalige Berufseinsteigerbonus von 100 Euro auf 200 Euro angehoben sowie dessen Auszahlung vom 21. auf das 25. Lebensjahr hochgesetzt. Somit können auch junge Menschen in der Berufsausbildung in den Genuss der Förderung kommen. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft!
Hervorragende Argumente also, um zukünftig verstärkt gerade junge Menschen gezielt auf Riester-Produkte anzusprechen.

